contra Argumentation bzgl. drohendes Wildtierimportverbot Schwerpunkt Terraristik

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Folgeänderung Bundesrat Drucksache 697/1/21:

Thilo Böck nimmt für uns die Argumente des Bundesrates auseinander. Er zeigt, was die Erfahrung aus Wissenschaft und Praxis uns lehrt und welche politischen Schlüsse daraus zu ziehen sind.

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Seit langem ist bekannt, dass der deutsche Markt eine wesentliche Kraft im Rahmen des internationalen Wildtierhandels darstellt (…)

Bis zum Jahre 2009 wurden jährlich bis zu maximal 600.000 Reptilien nach Deutschland importiert. Seit 2009 ist diese Zahl kontinuierlich abfallend. Bis 2017 hatte sie sich bereits halbiert und ist seitdem weiter sinkend. Nur 9% der angeführten Importquote entfallen auf lebende Reptilien für den Heimtiermarkt. 91% verteilen sich auf Reptilienhäute und Reptilienleder für die Modeindustrie. 95% all dieser Importe wiederum fallen unter die CITES Regularien für geschützte Tierarten und entstammen Nachzuchten unter menschlichem Einfluss und damit keinen Wildfängen

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(…)Standen in früheren Zeiten insbesondere Vögel und eingeschränkt auch Säugetiere im Mittelpunkt dahingehender Handelsinteressen nehmen derzeit insbesondere zahlreiche Reptilienarten (Schildkröten, Schlangen, Geckos u.a.m.) und Fische, aber auch wirbellose Arten (zum Beispiel Spinnen und Skorpione) einen immer breiteren Raum ein (…)

Eine Publikation aus dem Jahr 2020 des Bundesverbandes für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) zeigt bei gleichzeitig nicht steigender Importquote eine Zunahme der Exportquote um rund 500%. Diese Quote wird maßgeblich durch die erfolgreiche Nachzucht zahlreicher Arten engagierter Privathalter möglich.

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(…) Hierdurch kommt es im Bereich des Artenschutzes häufig zu Problemen (…)

Im Jahr 2014 exportierte Deutschland 153.398 Reptilien. Viele davon sind Bestandteil europäischer Erhaltungszuchtprogramme. Private Reptilienhalter Deutschlands arbeiten eng mit der Wissenschaft zum Thema Artenschutz zusammen und veröffentlichen gemeinsam jährlich hunderte bis tausende Artikel dieser Arbeiten. Das Bundesamt für Naturschutz brachte 2020 unter anderem eine visuelle Bestimmungshilfe heraus, die den Vollzugsbehörden im Artenschutz dienlich ist und unter Mitarbeit zahlreicher privat engagierter Reptilienhalterinnen und -halter entstanden ist. Die Bereitschaft zum Ausbau dieser Skripten für weitere Reptiliengattungen signalisieren federführende Fachverbände aus ganz Deutschland seit langem. Mit Citizen Conservation wurde ein Artenschutzprogramm unter der Führung von Frogs & Friends e.V. (F&F), dem Verband der Zoologischen Gärten e.V. (VdZ), sowie der aufgrund ihrer Naturschutzarbeit als sachverständige Organisation nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) installiert. Citizen Conservation macht Bürger zu Artenschützern, leitet an, begeistert, motiviert zur Mitwirkung und bringt die Fachkompetenz aller zusammen, um einen spürbaren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten. Auch dieses Projekt bietet höchste praktische Expertise, die auch für einen künftigen Ausbau der Gattungen und Arten zur Verfügung steht.

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(…) Darüber hinaus sind auch Belange des Tierschutzes – aufgrund der oftmals schwierigen Anforderungen an eine artgerechte Haltung und den mit der Entnahme der Tiere aus ihren Habitaten und mit ihrem Handel denknotwendig einhergehenden, zum Teil sehr langen Transporten (…)

Jährlich kommen nach Anfrage der Tierschutzvereine des Deutschen Tierschutzbund e.V. (DTB) etwa 1800 Reptilien in deren Tierheime. Das entspricht rund 1% aller Tierheimabgaben. Gefährliche oder schwierig zu haltende Arten spielen in Tierheimen praktisch gar keine Rolle. Des weiteren hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) über einen Zeitraum von 13 Jahren (1988-2001) die Sterblichkeitsrate von Reptilien auf den Transportwegen untersucht. Bei über 700.000 Reptilien kam es dabei zu einer Sterblichkeitsrate von 2,9%. Sowohl durch die sich seit 2001 stetig verbessernden Transporttechniken als auch kontinuierlich strengere Regluarien ist gegenwärtig von einem noch viel niedrigeren Prozentsatz auszugehen.

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(…) sowie ökologische Probleme durch die Einführung und unbeabsichtigte Freisetzung möglicherweise invasiver Arten und Gefährdungen des Menschen (unmittelbar und mittelbar) von wachsender Bedeutung (…)

Im Jahr 2016 erstellte die Europäische Kommission eine schwarze Liste gebietsfremder Arten. Darauf befindet sich nur eine einzige Reptilienart, eine Schildkröte. Aus einer Gefahrtierstudie im Jahr 2015 ergab sich die Tatsache, dass in Deutschland noch niemals eine unbeteiligte Person durch die Einwirkung eines oder mehrerer Reptilien getötet worden ist. Dies ist auch eine bis in die Gegenwart unveränderte Tatsache. Zum Vergleich die Situation bei Hunde, Pferden und Nutztieren: 16 Menschen verstarben im selben Erfassungszeitraum des Jahres 2015 durch Unfälle mit Pferden, durch Hunde vier Menschen sowie durch Nutztiere drei. Ein Mensch verstarb durch eine Katze.

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(…) Durch die Möglichkeit des Imports von Wildfängen aus Drittstaaten steigt die Gefahr weiterer Zoonosen, zum einen durch den dadurch geschaffenen Anreiz, die Tiere aus ihren natürlichen Habitaten zu entnehmen und damit potentiell infektiöse Mensch-Wildtier-Kontakte in Kauf zu nehmen, zum anderen durch den dadurch bewirkten legalen Transport über weite Strecken, die Einfuhr und den Handel mit den entnommenen potentiell infektiösen Tieren(…)

Repräsentative Studien bezüglich Zoonosen ergaben bei Reptilienhaltungen in menschlicher Obhut eine Infektionsrate mit Salmonellen von 13%, welche nachweislich auf Reptilien zurückgeführt werden konnten. Ein Prozentsatz der etwa jenem der Hunde- und Katzenhaltungen entspricht.

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(…) Der Handel mit Wildfängen und die damit letztlich aus der EU heraus nicht kontrollierbaren wirtschaftlichen Anreize für die Fänge in den Herkunftsländern bergen zudem das Risiko, lokale Biodiversität weiter zu schwächen und auch hierdurch das Risiko weiterer Pandemien noch zu erhöhen. Ein vollständiges Verbot dieses Handels-Sektors ist daher dringend erforderlich.“ (…)

Zwischen Juli 2010 und Oktober 2011 wurde lediglich bei 15 durch Salmonellen erkrankten Kindern eine Übertragung von Salmonellen durch im selben Haushalt gehaltene Reptilien nachgewiesen. Bei erwachsenen, nicht immunsupprimierten Menschen stellen durch Reptilien übertragene Salmonellen ein untergeordnetes gesundheitliches Risiko dar. Sowohl die Humanmedizin als auch die Veterinärmedizin raten seit 1946 zur Einhaltung von Hygienestandards bei Haustieren, was auch Reptilien einschließt. Als Vergleich: Toxoplasmose, eine durch den intrazellulären Parasiten Toxoplasma gondii ausgelöste Erkrankung, die vor allem bei Neugeborenen und immunsupprimierten Personen zu schweren bleibenden gesundheitlichen Schäden führen kann, wird hauptsächlich durch Katzen und Fleisch bzw. Fleischprodukte übertragen. Eine Übertragung durch Reptilien ist ausgeschlossen. Das Robert Koch Institut (RKI) schätzt aufgrund statistischer Daten, dass sich in Deutschland jährlich 6393 Frauen während der Schwangerschaft mit Toxoplasma gondii infizieren, woraus 1279 fötale Infektionen und damit jährlich 345 Neugeborene mit klinischen Symptomen resultieren. Die theoretische Übertragung eventuell möglicher Zoonosen durch Reptilien die über eine Salmonellose hinausgehen entbehrt bis in die Gegenwart jedweder wissenschaftlicher Grundlage und ist daher als maximal entbehrlich einzuordnen.

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Die Begründung zu Nummer 2 ist wie folgt zu fassen: „Zu Nummer 2:

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Der Import, Besitz und Verkauf von (illegal) in ihren Heimatländern gefangenen Wildtieren ist grundsätzlich zu verbieten (…)

Ein „EU Lacey Act“ Verbot würde auch zur Abnahme von Arten führen die in ihren Herkunftsländern geschützt aber unter artenschutzrechtlichen Aspekten unbedenklich gehandelt werden können. Oder Arten betreffen können, die im ursprünglich vermuteten Lebensraum bereits durch Urbarmachung und Monokulturen nicht mehr gefunden werden können. Gerade der internationale Handel mit Nachzuchten dieser Arten wäre betroffen. Alle CITES Vertragsstaaten verfügen mit dem WA Anhang III jedoch gerade im Hinblick auf den Artenschutz über ein Tool, mit dem der Export einer Art aus einem Vertragsstaat einer effizienteren Überwachung unterzogen werden kann.

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(…) Internationalen völkerrechtlichen Abkommen und deren nationaler beziehungsweise EU-rechtlicher Umsetzung ist es zu verdanken, dass zumindest diejenigen Arten, die sich einer bereits bestehenden Gefährdung durch den Handel ausgesetzt sehen, einem effektiven Schutz unterliegen. Viele Arten unterliegen zum Beispiel aufgrund des Washingtoner Artenschutzabkommens teils vollständigen Handelsbeschränkungen und der hierdurch ausgeübte Druck hat in vielen Bereichen dahingehende Handelsströme bereits zum Erliegen gebracht, teils wurden bestehende Bedarfe durch legale Zuchten gedeckt, die dafür Sorge getragen haben, dass Importe aus den Herkunftsländern – insbesondere illegale – sinnlos wurden. Der Handel, aber auch die Tierhalter, neigen jedoch immer mehr dazu, auf (noch) legale Arten auszuweichen, und diese in der Regel im großen Stil zu importieren. Hierdurch entstehen bei anderen Arten Probleme, beispielsweise die deutliche Dezimierung von Populationen an bestimmten Standorten (…)

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES genannt), ist keine Regelung zum generellen Handelsverbot. Es dient dem Monitoring des internationalen Handels von Tier- und Pflanzenarten sowie Produkten aus selbigen. Das zentrale Ziel ist die nachhaltige Nutzung von Wildbeständen. Die Listung weiterer Arten in den CITES-Anhängen ist nur mit 67% Mehrheit aller Vertragsstaaten möglich.

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(…)Es ist deshalb erforderlich, dass diese Importe verboten werden, zumal die Gewähr für ein zuverlässiges Monitoring, das die Bestände und den Tierschutz in den Herkunftsländern der Tiere garantiert, aus Deutschland oder der EU heraus faktisch nicht möglich ist (…)

Eine Bestandserfassung auf Bundesländerebene für alle nach BartSchV zu erfassenden Arten wäre ein effizientes Instrument. Siehe Vergleich Pandemie-Erfassung via SORMAS.

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(…) Defizite im Vollzug bestehender nationaler oder internationaler Rechtsakte in den Drittstaaten oder dortige Schlupflöcher können von Deutschland oder der EU aus nicht geschlossen werden (…)

Ein generelles Verbot für den Import von Wildfängen beträfe auch Wildtiere für die Lebensmittelindustrie.

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(…) Anreize gegen den Fang und den Handel mit diesen Tieren können hingegen effektiv auch von hier aus unterbunden werden. Das Gegenteil wäre jedoch der Fall, wenn durch Regulierungen letztlich rechtssichere Vorschriften für Importe freilebender Wildtiere geschaffen würden (…)

Insbesondere in seiner Funktion als CITES Vertragsstaat hat auch Deutschland alle probaten Mittel zur Verfügung, um zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen insbesondere in Ländern des globalen Südens und damit auch effektiv zum Lebensunterhalt der lokalen Bevölkerung beizutragen. Hierzu gibt es zahlreiche seriöse Informationsquellen zur entsprechenden nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung, ohne dabei natürliche Ressourcen zu schädigen.

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(…) Deshalb ist ein vollständiges Verbot des Imports von Wildfängen aus Drittstaaten in die EU (und darüber hinaus perspektivisch auch aus EU-Mitgliedstaaten in andere EU-Mitgliedstaaten) das erforderliche Mittel (…)

Der Verzicht zur Teilnahme am globalen Handelssektor für marine Fische und Wirbellose sowie div. Bestäuberinsekten, welche zur nachhaltigen, ökologischen Lebensmittelproduktion beitragen, käme in diesem Wirtschaftszweig, nebst dem generellen Anteil des legitimierten und nach internationalen Standards legalen Wildtierhandels, einem Berufsverbot gleich mehrerer Branchen gleich und ist damit auch verfassungsrechtlich klar abzulehnen ist. Darüber hinaus käme ein derartiges Regulatorium Neokolonialismus gleich, wenn Deutschland Drittstaaten Vorschriften zur Nutzung ihrer staatshoheitlichen Ressourcen auferlegt.

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Die Begründung zu Nummer 5 ist wie folgt zu fassen: „Zu Nummer 5:

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Da private Haltung und Zucht exotischer Tierarten von den Regelungen zum Sachkundenachweis bisher nicht erfasst sind, sollte zur Sicherung der besonderen Haltungsbedürfnisse der Tiere, inklusive der Futtertiere, und zur Vermeidung einer unkontrollierten Zucht die Einführung eines Sachkundenachweises geprüft werden.“

Nach § 2 TierSchG ist gegenwärtig bereits für jede Heimtierhalterin und jeden Heimtierhalter Sachkunde geregelt. Nach Informationen des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH) sind mit jeweils drei Prozent Aquarien und Gartenteiche sowie zwei Prozent Terrarien in deutschen Haushalten vertreten. Ein bundesweit verpflichtender Sachkundenachweis würde einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Verwaltungsaufwand darstellen. Ausgehend von einer identischen Rechtsgrundlage wären Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Vögel ebenso zu erfassen. Ein verpflichtender, gegenüber der zuständigen Behörde zu belegender Sachkundenachweis sollte sich sinnvollerweise auf eine ausgewählte Gruppe von besonders geschützten und/oder gefährlichen Arten beschränken.

Die Verbände VDA und DGHT bieten die allgemeine §2 Sachkunde-Schulung seit über 25 Jahren und die §11 Sachkunde-Schulung seit 2007 auf hohem fachlichem Niveau an. Beide Qualifikationen haben die Anerkennungsverfahren der Gleichwertigkeit eines Fachgesprächs erfolgreich durchlaufen. Die Sachkunde GbR bietet überdies eine spezifische Gefahrtier-Sachkunde an ausgewählten Zoologischen Instituten an. Das hohe fachliche Niveau der zweitägigen Schulungen nach dem Selbststudium des mehrere hundert Seiten umfassenden Lehrmaterials, sowie anschließenden Prüfungen in Anwesenheit eines Amtsveterinärs zur Sachkunde, welches uns zur Anerkennung abverlangt wurde, haben sich beide Verbände bis heute erhalten.

2016 erfolgte aus formell-rechtlichen Erwägungen mit Blick auf die seinerzeitigen Erlass-Voraussetzungen eine Rücknahme des entsprechenden Verwaltungsaktes für alle Verbände. Den Fachverbänden VDA und DGHT sollte – auch mit Blick auf die den Verordnungsentwurf des BMEL zum § 11 TierSchG, betreffend den Zoofachhandel – die staatlich- administrative Anerkennung dieser qualitativ hochwertigen und nach wie vor bundesweit seitens der Amtstierärzteschaft anerkannten Sachkundeschulungen und -prüfungen wieder zugesprochen werden, um bundesweit ein einheitliches Niveau der Schulungen und Prüfungen zu gewährleisten. Als Beispiel können die Schulungen und Prüfungen des Angelverbands oder des Jägerverbandes dienen.

Die seitens des BMEL in Auftrag gegebene EXOPET Studie hat klar gezeigt, dass Probleme mit unkundigen Haltern und ungeeigneten Haltungsbedingungen gerade nicht bei speziellen, selteneren „Expertenarten“ auftreten, sondern vielmehr bei „Allerweltsarten“ wie Bartagamen, Leopardgeckos, Kornnattern und Wasserschildkröten.

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Quellen:

Quellen:

Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 |

CITES Trade Database, UNEP-WCMC on behalf of the CITES Secretariat |

Visuelle Bestimmungshilfe für die Waranarten der Welt (Gattung Varanus) Anleitung zur Identifikation von Waranen mit aktuellen Verbreitungsangaben sowie Kurzerläuterungen zu Reproduktionseigenschaften und Zucht in Haltung als Hilfestellung für Behörden des Artenschutzvollzugs | Bundesamt für Naturschutz Deutschland BfN-Skripten 554, 2020|

https://cites.unia.es/cites/file.php/1/files/ID_Guide_Lizards_BFN_German.pdf |

https://citizen- conservation.org/mission |

Frogs & Friends e.V. www.frogs-friends.org |

Verband der Zoologischen Gärten e.V. (VdZ) www.vdz-zoos.org |

Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) www.dght.de |

Ergebnisse einer Fragebogenabfrage bei den Tierschutzvereinen des Deutschen Tierschutzbundes zur Aufnahme und Vermittlung von Reptilien |

Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr.1143/2014 – Zweite Fortschreibung 2019 |

www.bfn.de|

Bergmann M.; Studie über Vorfälle mit Gefahrtieren, exotischen Wild- und Zuchttieren sowie domestizierten Heim- und Nutztieren in der medialen Berichterstattung des Jahres 2015 (Gefahrtierstudie 2015); 2016 |

https://de.statista.com/statistik |

CITES (www.cites.org) |

UNEP-WCMC (www.unep-wcmc.org) |

https://trade.cites.org

Böck, T. & Böck, E. (2010): Polarisierende Welt: Die Schweiz ist Europas Hauptumschlagsplatz für Reptilienhäute und Depositärstaat der CITES Convention; In: OPHIDIA 4(2): 31-32, Rheinbach, GER |

www.ornamentalfish.org |

CITES Res.Conf. 8.3, Rev. CoP13; Res.Conf. 16.6, Rev.CoP18 |

CITES, vgl. Res.Conf. 9.25, Rev. CoP18 |

https://bnaev.de |

Schütz, Cornelia, Transport Losses of CITES-Protected and non protected Animal Species |

BfN-Skripte 90, 2003, S. 37f. |

Lukac M., Pedersen K., Prukner-Radovcic E.; PREVALENCE OF SALMONELLA IN CAPTIVE REPTILES FROM CROATIA; 2015 |

Kraft W. & Dürr U.M.; Katzenkrankheiten; 1996 |

www.rki.de/ |

www.zoonosen.net|

Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung – TierSchEV, Drucksache 19/25345, Referentenentwurf |

https://www.ivh- online.de/der-verband/daten-fakten/anzahl-der-heimtiere-in-deutschland.html |

Prof. Dr. Dr. Spranger T. M. (2018): Heimtierhaltung und Verfassungsrecht. LIT Verlag, Berlin, GER.

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